Jesus Christus spricht: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt; und wer da lebt und glaubt an mich, der wird nimmermehr sterben.“ Joh. 11,25ff
Begleitung bei einem Todesfall
Der Tod eines Menschen hinterlässt ein Lücke im Leben - wie damit umgehen? Wo der Schmerz und die Trauer so groß sind.
Eine kirchliche Trauerfeier und Bestattung sind Möglichkeiten, den Abschied zu gestalten und die Hinterbliebenen zu begleiten. Ein Grab gibt der Trauer einen Ort.
Wir begleiten Sie in dieser schweren Zeit.
Wir besprechen mit Ihnen die Einzelheiten eines Trauergottesdienstes oder einer Trauerfeier besprechen. Wir haben ein offenes Ohr für Sie.
Trauerfeier in unserer Gustav-Adolf-Gedächtniskirche
In Zusammenarbeit mit den Bestattern in Nürnberg bieten wir Trauerfeiern in unserer Kirche an. Hier können Sie mit Ihren Angehörigen und der Trauergemeinde Abschied nehmen.
Im Trauergottesdienst sollen Zeit und Gelegenheit sein für Trauer, Stille und Gebet. Das Leben der/des Verstorbenen kommt in angemessener Weise zur Sprache.
Hier ist Gelegenheit an alles Schöne, das man mit der/dem Verstorbenen erlebt hat, zu erinnern und Gott Verletzungen und Ungeklärtes zu klagen, um im Frieden Abschied zu nehmen.
Biblische Texte geben der Klage und der Verlassenheit Raum, sprechen aber auch von der Nähe und Treue Gottes. In einer Ansprache wird das Leben des/der Verstorbenen gewürdigt und in Beziehung zur Liebe Gottes gestellt, die keine Grenzen hat - auch nicht den Tod.
Trauerfeier an einem der Friedhöfe in Nürnberg
Wir begleiten Sie gerne bei der Trauerfeier oder der Bestattung und gestalten diese an einem der Friedhöfe in Nürnberg. Sprechen Sie dazu Ihre/n BestatterIn oder uns direkt an.
Wir begleiten Sie auch bei der Urnenbeisetzung, die nach der Trauerfeier stattfindet.
Sprechen Sie Ihre Wünsche nach einer kirchlichen Trauerfeier oder Bestattung mit dem/der jeweiligen BestatterIn an. Diese werden uns darüber informieren.
Sie können sich aber auch direkt an uns oder unser Pfarramt wenden.
Wir als Pfarrerinnen und Pfarrer kommen zu Ihnen zu einem persönlichen Gespräch. Wir begleiten Sie in dieser schweren Zeit und besprechen mit Ihnen alle individuellen Wünsche für die Trauerfeier und die Begleitung danach.
Fragen zur Bestattung
- Wer ist für eine Bestattung zuständig?
Normalerweise übernimmt der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde die Bestattung, wo der oder die Verstorbene zuletzt Mitglied war (siehe Wohnort). Es reicht ein Anruf im Pfarramt, um dies zu klären. Der Pfarrer oder die Pfarrerin setzt sich dann wegen eines Bestattungsgespräches mit der Familie in Verbindung. Manchmal stellen auch Bestatter den Kontakt her.
- Was ist eine Aussegnung?
Früher war es üblich, dass die Angehörigen von einem Verstorbenen in dessen Wohnung Abschied genommen.
Heute ist ein solcher Abschiedssegen an unterschiedlichen Orten denkbar: Am Sterbebett zu Hause, im Krankenhaus, im Hospiz, im Alters- und Pflegeheim oder im Abschiedsraum des Bestattungsunternehmens.
Sprechen Sie uns an und äußern Sie Ihre Wünsche.
Auch die Seelsorgerinnen und Seelsorger in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen können Sie danach fragen.
- Wer entscheidet, wie ein Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen vor ihrem Tod Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden.
Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten.
Wenn keine Wünsche bekannt sind, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über die Trauerfeier, die Liedauswahl und mögliche Formen der Bestattung.
Auch die Bestatter beraten Sie dazu.
- Können ungetaufte Kinder kirchlich bestattet werden?
Selbstverständlich. Auch ein tot geborenes Kind kann auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden. Viele Friedhöfe haben eine besonders gestaltete Grabstätte für früh verstorbene Kinder.
- Kann ein Mensch, der sich selbst getötet hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, eine Selbsttötung ist keinesfalls ein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung. Angehörige sind oft geschockt, hilflos und von Schuldgefühlen geplagt. Wir begleiten Sie!